Als Rechtsanwälte in Berlin bieten wir in unserer Kanzlei in der Schlüterstraße im Herzen von Charlottenburg ergänzend ein Notariat. Unsere fachlich hochqualifizierten Notare und Anwälte sind in erbrechtlichen Angelegenheiten ebenso versiert wie im Familienrecht und wirtschaftlichen Rechtsgebieten wie Gesellschaftsrecht und Wettbewerbsrecht. Im privaten Baurecht oder im Wohneigentumsrecht steht Ihnen zum Beispiel bei einem Hauskauf oder Wohnungskauf einer unserer Notare in Berlin zuverlässig zur Seite. Auch wenn Sie in anderen Berliner Stadtbezirken als Charlottenburg Ihren Wohnsitz oder Firmensitz haben, rufen Sie uns zwecks Terminvereinbarung gerne an oder schicken Sie uns eine E-Mail!
Der Notar - in vielen Fällen unabdingbar
Notare sind nach deutschem Recht bei den verschiedensten vertraglichen Angelegenheiten, Beurkundungen und Beglaubigungen als dafür zugelassene Juristen unabdingbar. Bei anderen Rechtsgeschäften ist das Aufsetzen eines schriftlichen Dokuments wie Testament, Gesellschaftsvertrag oder Ehevertrag durch einen neutralen Notar dringend anzuraten. Hager & Partner bieten Ihnen juristische Leistungen unserer Anwälte und Notare unter einem Dach im Berliner Ortsteil Charlottenburg. Durch die doppelte Qualifikation als Notar und Rechtsanwalt ist Jurist Hager vor allem im Bereich des Wirtschaftsrechts, Gesellschaftsrechts und Wettbewerbsrechts umfassend für Sie tätig. Notarin Laaser-Hager ist gleichzeitig Fachanwältin für Erbrecht sowie Fachanwältin für Familienrecht und bietet ein neutrales und sachkundiges Notariat vor allem bei Testamenten, Erbschaftsverträgen sowie Beglaubigungen im Rahmen einer Scheidung. Selbstverständlich stehen wir darüber hinaus unseren Mandanten in Berlin und bundesweit bei sämtlichen notariellen Angelegenheiten fachkundig zur Seite.
Sie haben Fragen? Dann freuen wir uns über Ihren Anruf!
Telefon:
030 3276040
Notarielle Beurkundungen & Beglaubigungen
Verschiedene Vereinbarungen setzen eine notarielle Beurkundung voraus, um rechtlich wirksam zu sein. Das bedeutet, die Verträge müssen im Beisein des Notars geschlossen werden. Dieser überprüft die Vertragsbestandteile auf Rechtswirksamkeit, klärt die Bedeutung der Klauseln und liest im Beisein der Beteiligten jeden Paragraphen laut vor. Anschließend unterschreiben alle Parteien den Vertrag vor den Augen des Notars. Die überprüfung der Identität aller Parteien ist obligatorisch.
Grundsätzlich gilt dies nur für Rechtsgeschäfte, für die der Gesetzgeber diese Form vorsieht, da sie einschneidende Konsequenzen für die Vertragsparteien nach sich ziehen. Hierzu gehören im privaten Bereich z.B. Immobilienkaufverträge oder Eheverträge, im gewerblichen Bereich z.B. die Gründung einer Kapitalgesellschaft. Allerdings können auch die an dem Rechtsgeschäft beteiligten Parteien eine notarielle Beurkundung vereinbaren.
Im Unterschied zur notariellen Beurkundung bestätigt der Notar bei Beglaubigungen lediglich, dass die Unterschrift unter einem Schriftstück bzw. das Dokument selbst echt ist. Hierzu gehören z.B. Grundschuldbestellungen.
Vorsorge durch Vollmachten & Verfügungen
Heutzutage gibt es verschiedene Möglichkeiten, für Notfälle vorzusorgen. Eine General- und Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen, eine Vertrauensperson damit zu beauftragen, für Sie zu handeln und Rechtsgeschäfte abzuschließen, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Wenn vor dem Eintritt der Handlungsunfähigkeit keine Vollmacht erteilt wurde, bestimmt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Im Gegensatz zum Betreuer besteht bei einer selbst ausgewählten Person eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass sie in Ihrem Sinne für Sie entscheidet. Jedoch gibt es die Möglichkeit, Betreuer durch eine Betreuungsverfügung bis zu einem gewissen Maße zu steuern. Die Vollmacht gilt selbstverständlich auch für Situationen, in denen der Vollmachtgeber lediglich körperlich nicht anwesend sein kann, z.B. aufgrund eines Urlaubs etc.
Eine Patientenverfügung ermöglicht Ihnen darüber hinaus, im geschäftsfähigen Zustand Entscheidungen über lebensverlängernde Maßnahmen zu treffen, sollten diese notwendig werden. Dieser Bereich wird von einer General- und Vorsorgevollmacht nicht abgedeckt.
Notariell beurkundete Vollmachten bergen den Vorteil, dass der Inhalt rechtswirksam formuliert ist und kein Zweifel an Ihrer Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Abfassung besteht.
Ehe & Lebenspartnerschaft vertraglich regeln
Für Eheleute und Lebenspartner empfiehlt es sich, einen Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsvertrag abzuschließen. Eheleute können damit gesetzliche Vorgaben zu Güterstand, Unterhalt oder Versorgungsausgleich während der Ehe sowie nach der Scheidung aushebeln und diese Bereiche nach ihrem eigenen Willen vereinbaren.
Für Lebenspartnerschaften gibt es keine entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Um diese Bereiche also für den Fall der Auflösung der Partnerschaft abzusichern, sollten vertragliche Vereinbarungen getroffen werden.
Vermögensübertragung durch die vorweggenommene Erbfolge
Um Erbstreitigkeiten oder zu hohen Erbschaftsteuerschulden vorzubeugen, empfiehlt sich die teilweise Vermögensübertragung an die Erben zu Lebzeiten - die vorweggenommene Erbfolge. Innerhalb der Freibeträge können übertragungen in Abständen von 10 Jahren ohne den Abzug von Erbschafts- und Schenkungssteuer vorgenommen werden.
Notargebühren
Die Arbeit eines Notars wird gemäß der geltenden Kostenordnung abgerechnet. Die Kosten hängen in der Regel vom Wert der zu beurkundenden oder zu beglaubigenden Sache ab.
Unsere Leistungen im Raum Berlin
Die Kanzlei Hager & Partner mit Sitz in Berlin-Charlottenburg hat es sich zur Aufgabe gemacht, in der Hauptstadt für Ihr Recht zu kämpfen. Unsere fünf Anwälte helfen Ihnen mit ihren Spezialisierungen in den Bereichen Familienrecht, Erbrecht und Familienrecht sowie Sozialrecht aus schwierigen rechtlichen Situationen. Auch in anderen Rechtsgebieten wie dem Arbeitsrecht, Mietrecht sowie dem Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht kennen wir Antworten auf Ihre drängenden Fragen. Zwei Notariate sorgen zudem für eine schnelle und sichere Vertragsgestaltung. Gerne begrüßen wir Sie als Privatperson oder Unternehmer zu einem umfassenden Beratungsgespräch in unseren Kanzleiräumen. Sie erreichen uns aus allen Berliner Stadtbezirken und Ortsteilen wie: Alt-Treptow, Bergmannkiez, Britz, Dahlem, Friedrichshain, Grunewald, Halensee, Hansaviertel, Haselhorst, Kreuzberg, Mariendorf, Berlin-Mitte, Moabit, Neukölln, Pichelsberg, Schmargendorf, Schöneberg, Siemensstadt, Tegel, Tempelhof, Tiergarten, Wedding und Wilmersdorf.