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Das Testament

 Familien- und Erbrecht
 Testament
Vorsorge heißt auch, frühzeitig den "worst case" durchzuspielen. Wer zum Beispiel den gesetzlichen Güterstand im Ehevertrag ausschließt, sollte gleichzeitig über ein Testament nachdenken. Denn in diesem Fall gilt eine andere Erbregelung als für den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Testamente regeln den Nachlass in Ihrem Sinne bei der Verteilung von Vermögen und Unternehmensnachfolge. Sie bestimmen, wem Sie welchen Teil Ihres Vermögens vererben wollen und wer den Nachlass verwalten soll.

Das Testament im Erbrecht und seine gesetzlichen Besonderheiten

Testament, Erbvertrag oder Vermächtnis: es gibt viele Möglichkeiten das Erbe zu regeln bevor die gesetzliche Erbfolge greift. Wichtig ist, dass der Erblasser seinen Willen vor dem Ableben schriftlich bzw. notariell festhäclt, um Streitigkeiten oder Unklarheiten unter den Zurückgebliebenen zu vermeiden. So kann ein jeder auch nach seinem Tod Einfluss auf die Erbeinsetzung nehmen und unter besonderen Umstäcnden sogar über die Enterbung einzelner Personen verfügen. Allerdings besteht in vielen solcher Fäclle dennoch ein Anspruch der Enterbten auf einen Pflichtteil. Um ein gültiges Testament aufzusetzen, bedarf es nicht einmal eines Notars: Papier und Stift reichen aus, um über die Verfügungen nach seinem Tod zu bestimmen. Allerdings ist ohne Notar das handschriftliche Verfassen des letzten Willens zwingend notwendig, ansonsten bleibt dieser unwirksam. Wer sich zusäctzlich absichern möchte, zieht einen Notar hinzu, der das Testament sicher verwahrt und zudem das Vermögen als Testamentsvollstrecker im Sinne des Verstorbenen aufteilt. In unserer Berliner Kanzlei stehen wir Ihnen dazu gerne zur Verfügung.

Das Erbe gestaltet sich anhand von:

  • Testament
  • Erbvertrag
  • Vermäcchtnis
  • Schenkung
  • Gesetzliche Erbfolge

Was macht ein Testamentsvollstrecker?

Oft sind sich Kinder, Ehegatten oder Eltern über den Nachlass des Erblassers uneinig und fühlen sich überfordert. Insbesondere bei einer Erbengemeinschaft sind Konflikte vorprogrammiert. Pflichtteil, Widerruf, Erbschein und Erbschaftssteuer: eine Vielzahl von Fragen und Unklarheiten bleiben offen und gemeinschaftliches Entscheiden gestaltet sich als kompliziert. Ein Testamentsvollstrecker, den der Erblasser zu Lebzeiten bestimmt, kann in solchen Situationen Abhilfe schaffen. Er fungiert als verläcngerter Arm des Verstorbenen und sorgt dafür, dass die Wünsche und Anforderungen aller Beteiligter berücksichtigt und gemä& dem Willen des Verstorbenen vollzogen werden. Wie weit dessen Befugnisse reichen, muss jedoch zwingend festgelegt sein.

Wenn nicht anders festgehalten, wird folgende Erbfolge vorgesehen:

  • Erben erster Ordnung: Abkömmlinge des Verstorbenen, also seine leiblichen Kinder, Enkel oder Urenkel
  • Erben zweiter Ordnung: Gibt es keine Erben erster Ordnung, treten die Eltern des Erblassers sowie deren Abkömmlinge, also die Geschwister des Erblassers, seine Neffen und Nichten an deren Stelle
  • Erben dritter Ordnung: Hat der Erblasser weder Verwandtschaft erster noch zweiter Ordnung, sieht das Gesetz vor, die Gro&eltern des Erblassers sowie deren Abkömmlinge, also Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen einzusetzen
  • Ehegatten haben ebenso Anspruch auf das Erbe: ausschlaggebend dafür ist die Zugewinngemeinschaft bzw. der Zugewinnausgleich

Unsere Leistungen im Raum Berlin

Die Kanzlei Hager & Partner mit Sitz in Berlin-Charlottenburg hat es sich zur Aufgabe gemacht, in der Hauptstadt für Ihr Recht zu kämpfen. Unsere fünf Anwälte helfen Ihnen mit ihren Spezialisierungen in den Bereichen Familienrecht, Erbrecht und Familienrecht sowie Sozialrecht aus schwierigen rechtlichen Situationen. Auch in anderen Rechtsgebieten wie dem Arbeitsrecht, Mietrecht sowie dem Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht kennen wir Antworten auf Ihre drängenden Fragen. Zwei Notariate sorgen zudem für eine schnelle und sichere Vertragsgestaltung. Gerne begrüßen wir Sie als Privatperson oder Unternehmer zu einem umfassenden Beratungsgespräch in unseren Kanzleiräumen. Sie erreichen uns aus allen Berliner Stadtbezirken und Ortsteilen wie: Alt-Treptow, Bergmannkiez, Britz, Dahlem, Friedrichshain, Grunewald, Halensee, Hansaviertel, Haselhorst, Kreuzberg, Mariendorf, Berlin-Mitte, Moabit, Neukölln, Pichelsberg, Schmargendorf, Schöneberg, Siemensstadt, Tegel, Tempelhof, Tiergarten, Wedding und Wilmersdorf.

Handbuch und Gesetzbuch über das Familienrecht und Erbrecht der Kanzlei Hager & Partner GbR in Berlin

Schlüterstr. 28, 10629 Berlin, Telefon: 030 3276040, Fax: 030 32760456